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Notus im Radio

Deutschland: NOTUS zahlt für PV immer 0,2 ct/KWh

Wir begrüßen die vom Gesetzgeber auf Bundes- sowie Landesebene geschaffene Möglichkeit, Einwohner und Gemeinden im Umkreis von Freiflächen-Photovoltaik­anlagen an der Wertschöpfung dieser Anlagen zu beteiligen. Wir haben uns entschlossen, von dieser Möglichkeit in allen deutschen Freiflächen­-Photovoltaikprojekten Gebrauch zu machen. 

Dies heißt konkret: 
Wir werden in allen in Deutschland realisierten und von uns betriebenen Freiflächen-Photovoltaik-Projekten den gemäß § 6 EEG berechtigten Einwohnern und Kommunen immer 0,2 Eurocent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde zahlen. 

Wenn es in einzelnen Bundesländern gesetzliche Verpflichtungen zu Zahlungen an Einwohner und/oder Kommunen gibt, sind diese maßgeblich. Sofern unsere daraus resultierende Zahlungsverpflichtung geringer als die 0,2 Eurocent je eingespeister Kilowattstunde ist, zahlen wir selbstverständlich den Differenzbetrag aus. 

Die Zahlungen erfolgen ab Inbetriebnahme bis zum Ende der Betriebszeit, vorausgesetzt, eine solche Zahlung bleibt gesetzlich zulässig. 

 

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