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Wind-Wissen

Wind- und Solarenergie liefern die Energie der Zukunft. Aber ist die Stromversorgung dann auch sicher? Und wie werden Mensch und Natur vor Ort geschützt? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die Windenergie.

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Fragen & Antworten

Greift der Mensch in die Umwelt ein, wird die Natur gestört. Das gilt für jede neue Besiedlung, für den Straßenverkehr oder die Land- und Forstwirtschaft. Auch der Bau einer Windenergieanlage ist ein Eingriff in die Natur. 

Bevor wir eine Windenergieanlage errichten, prüfen wir deswegen mit umfangreichen und unabhängigen Gutachten, ob und welche Vögel in dem Gebiet leben. Das berücksichtigen wir bei der Planung. (1)

  • Windenergieanlagen müssen zum Beispiel einen festgeschriebenen Abstand zu Nistplätzen oder Ruhestätten von sogenannten „windenergie-sensiblen“ Arten einhalten. Dazu zählen u. a. Rotmilan, Seeadler oder Kranich.
  • Für den Horst eines Seeadlers oder eines Schreiadlers gilt zum Beispiel in Brandenburg ein Schutzradius von drei Kilometern. Auch die Fluglinie zwischen Horst und Jagdgebiet muss freigehalten werden.

Vögel und andere Tiere profitieren von den Ausgleichsmaßnahmen

Den Eingriff in die Natur, der für den Bau und Betrieb einer Windenergieanlage notwendig ist, müssen wir an anderer Stelle mindestens gleichwertig ausgleichen. Dafür forsten wir zum Beispiel Mischwälder auf, legen Streuobstwiesen an oder renaturieren Industriebrachen. 

Für Greifvögel können wir gezielt neue Jagdreviere schaffen, um sie von den Windenergieanlagen wegzulocken. Von den neuen Naturflächen profitieren dann nicht nur die Vögel, sondern auch alle anderen Tiere, viele Pflanzen und der Boden.

Im Vergleich: Windenergieanlagen weniger gefährlich als Hauskatzen

Trotz all unserer Schutzmaßnahmen sterben Vögel an Windenergieanlagen. Vergleicht man die Fallzahlen jedoch mit anderen Risikoquellen für Tiere, ist der Schaden durch Windenergie gering. 

An Glasscheiben sterben jedes Jahr geschätzt 100.000.000 Tiere,(2) im Verkehr kommen 70.000.000 Tiere um.(3) Gerade hier sind Raubvögel gefährdet, die nach überfahrenen Kleintieren Ausschau halten. Hauskatzen jagen jährlich bis zu 60.000.000 Vögel,(4) an Hochspannungsleitungen sterben mindestens 1.500.000.(5) Demgegenüber kollidieren gerade einmal ca. 100.000 Tiere im Jahr mit Windenergieanlagen.(6)

Klimaschutz ist Naturschutz

Die größte Gefahr auch für unsere heimischen Tiere ist derzeit jedoch der Klimawandel. Ihn können wir mit Erneuerbaren Energien wie der Wind- oder Solarenergie bremsen. Deswegen errichten wir Windenergieanlagen.

Quellen:

(1) Fachagentur Windenergie an Land, „Vermeidungsmaßnahmen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen“, September 2015: https://fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/FA-Wind_Studie_Vermeidungsmassnahmen_10-2015.pdf

(2) NABU, „Das große Vogelsterben“, 2017: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/24661.html

(3) Lars Lachmann, „Das große Vogelsterben: Faktum oder Fake?“. In: Loccumer Protokolle, 63/2017: https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/vogelschutz/loccumer_protokolle_63-17lachmann.pdf

(4) Ebda.

(5) Naturschutz aktuell – NABU-Pressedienst 2017: „NABU: 1,5 Millionen Vögel sterben pro Jahr an Stromleitungen“: https://shop.nabu.de/presse/pressemitteilungen/www.birdlife.org/www.nabu.de/themen/naturschutz/index.php?popup=true&show=19992&db=presseservice

(6) NABU, „Das große Vogelsterben“, 2017 https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/24661.html

Die Erfahrung zeigt, dass Tiere am Boden sich schnell an Windenergieanlagen in ihrer Nachbarschaft gewöhnen und kurz nach dem Bau wieder in ihre angestammten Lebensräume zurückkehren. Weder Rehwild, Feldhase oder Rotfuchs lassen sich also dauerhaft durch Windenergieanlagen stören.(1) Das gleiche gilt für Nutztiere wie Schafe, Kühe oder auch Pferde. 

Windenergieanlagen im Wald stören deswegen auch nicht den Jagdbetrieb. Landwirte können die Flächen, auf denen Windenergieanlagen stehen, weiterhin zur Tierhaltung nutzen. 

Quellen:

(1)  Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände (DNR) e.V., „Umwelt- und naturverträgliche Windenergienutzung in Deutschland (onshore), S. 258, 2012: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/documents/10184/61110/Windkraft-Grundlagenanalyse-2012.pdf/656de075-a3d2-4387-aa30-7ec481c46c5c

(2) Ebda.
 

In Deutschland leben 25 verschiedene Arten von Fledermäusen (1), die alle unter Naturschutz bzw. Artenschutz stehen. Tatsächlich sind Windenergieanlagen eine Gefahr für die Tiere. Schon die plötzliche Luftdruckänderung durch die Rotorblätter kann starke Verletzungen bei ihnen verursachen.

In den vergangenen Jahren haben wir allerdings viel über das Verhalten der Tiere gelernt, unter anderem durch die Beobachtungen, die für den Bau von Windenergieanlagen notwendig waren. Deswegen können wir Fledermäuse heute auch besser schützen. 

Fledermäuse fliegen vor allem in niederschlagsfreien Nächten zwischen Juli und September, bei geringen Windgeschwindigkeiten von unter 5,0 m/s und einer Lufttemperatur von mindestens 10° Celsius.

In Gebieten, in denen wir mit Fledermausflug rechnen müssen, schalten wir deswegen die Windenergieanlagen bei solchen Wetterbedingungen ab. Weil Fledermäuse bei schwachem Wind fliegen, hält sich auch der Ertragsverlust der Windenergieanlage in Grenzen. Dieser fledermausfreundliche Betrieb gehört heute zu den Genehmigungsauflagen. 

Zu regelmäßig genutzten Flugkorridoren von Fledermäusen sowie zu Jagdgebieten und Durchzugskorridoren schlaggefährdeter Arten müssen Windplaner grundsätzlich einen Schutzabstand von 200 Metern einhalten.

Um zu prüfen, ob die Fledermäuse auch tatsächlich nur in den erwarteten Zeiten fliegen, sind in den Gondeln der Windenergieanlagen Systeme installiert, mit denen wir die Flugaktivitäten auch während des Betriebs kontinuierlich beobachten und die Betriebszeiten anpassen können.

Übrigens: Bauen wir eine Windenergieanlage in einem Wald und müssen dafür Waldflächen roden, suchen wir davor jeden Baum auf Fledermaushöhlen ab.

Quellen:

(1) Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Fledermausarten_in_Deutschland

Weitere Quellen: 

Moderne Windenergieanlagen erzeugen „ein moderates Betriebsgeräusch, welches am ehesten an Rauschen erinnert“.(1) Die meisten Geräusche entstehen dabei an den Rotorblättern, die durch den Wind ziehen. Aber auch Getriebe und Generator verursachen Schall. 

Um Anwohner vor Schallbelästigung zu schützen, müssen wir strenge Grenzwerte einhalten. Festgelegt sind diese in Deutschland im Bundes-Immissionsschutzgesetz und in der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm). Für Windenergieanlagen gelten die gleichen Regeln, wie für andere Gewerbeanlagen. Die besonders hohe Bauweise wird in den Berechnungen berücksichtigt.

In „reinen Wohngebieten“ beispielsweise dürfen die Schallimmissionen tagsüber 50 dB(A) und nachts 35 dB(A) nicht überschreiten.(2) Zum Vergleich: 40 dB(A) entsprechen leisem Flüstern(3) - außerhalb der Wohnung wohlgemerkt. Bereits ab einer Entfernung von 575 Metern zu einer Windenergieanlage mit 140 Metern Nabenhöhe und 120 Metern Rotordurchmesser fallen die Schallimmissionen geringer aus, als dieser Wert. Stehen drei Windenergieanlagen zusammen, sind 620 Meter Abstand ausreichend.(4) In der Regel ist der Abstand von Windenergieanlagen zur nächsten Wohnbebauung allerdings noch größer.

Wie sichern wir die Einhaltung der Grenzwerte?

Schon während der Entwicklung untersuchen Hersteller die akustischen Eigenschaften neuer Windkraftanlagen mit Simulationen oder anhand von Prototypen. Bevor ein Modell auf den Markt kommt, wird es mehrfach akustisch vermessen. Die Schallleistungspegel einer Windkraftanlage sind uns daher bei der Planung sehr genau bekannt. Darüber hinaus werden diese Werte mit großzügigen Unsicherheitsaufschlägen versehen.

Weil die Ausbreitung von Schall festen physikalischen Gesetzen folgt, können wir aus den bekannten Schallleistungspegeln im Zuge der Planung prognostizieren, wie laut die Windenergieanlagen in der Umgebung zu hören sein werden. 

  • Die Prognose der Schallimmissionen gehört zum Genehmigungsverfahren: Bevor eine Windenergieanlage errichtet wird, können Anwohner auf der Schallausbreitungskarte sehen, wie laut sie an ihrem Wohnort maximal sein kann.
  • Bei den Berechnungen zur Schallausbreitung gehen wir von der ungünstigsten Situation aus, in der eine Anlage am lautesten ist. Nämlich dann, wenn der Wind gerade stark genug bläst, um die Anlage bei nahezu voller Leistung anzutreiben (ca. 10 m/s). Bei noch höheren Windgeschwindigkeiten übertönen die Wind- und Sturmgeräusche diejenigen der Windenergieanlage. Meist ist der Wind jedoch schwächer und die Anlage deutlich leiser.
  • Selbstverständlich werden Windenergieanlagen, die vor Ort bereits in Betrieb sind, als akustische Vorbelastung berücksichtig. Auch andere technische Anlagen oder Betriebe müssen wir berücksichtigen. Die Gesamtbelastung, welche Vor- und Zusatzbelastung vereint, darf die gesetzlich festgelegten Grenzwerte dabei nicht überschreiten.
  • Nach dem Bau müssen wir in einer festgelegten Frist und an definierten Immissionspunkten nachmessen, dass die berechneten Schallpegel auch tatsächlich eingehalten werden. 
  • Alle Berechnungen zur Schallausbreitung und Messungen der Immissionswerte werden von unabhängigen Gutachtern durchgeführt.

Weniger Schall durch technische Optimierung

Windenergieanlagen wurden in den letzten Jahren technisch rasant weiterentwickelt. Ziel der Ingenieure war es dabei auch, die Anlagen leiser zu machen.

  • So wurden Rotorblattprofile darauf hin optimiert, weniger Schall zu erzeugen.
  • Gezackte Blatthinterkanten, sogenannte Serrations, können zusätzlich an den Rotorblättern angebracht werden. Diese verringern die Verwirbelungen und damit die Geräuschentwicklung an den Rotorblättern. Zwischen zwei und vier Dezibel leiser können Windenergieanlagen damit werden.(6) Dies entspricht etwa einer Halbierung der emittierten Schallleistung.
  • Im „schalloptimierten Betriebsmodus“ werden die Anlagen durch Drehzahlbegrenzungen leiser. Damit stellen wir zum Beispiel sicher, dass eine Anlage auch in der Nacht nicht zu laut ist. Durch die technische Entwicklung verlieren die Anlagen dabei heute nicht mehr so viel Leistung wie früher.
  • Eine 2016 vorgenommene Anpassung der Richtlinie zur Berechnung der Schallausbreitung von Windenergieanlagen als hochliegende Schallquellen ermöglicht inzwischen noch genauere Prognosen. 

Quellen:

(1)    Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Immissionsschutz, Lärm: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/laerm

(2)    Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz  (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm), August 1998 https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm

(3)    Vgl.: Hörex, „Kleine Dezibel-Kunde“, https://www.hoerex.de/service/presseservice/trends-fakten/wie-laut-ist-das-denn.html

(4)    Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Immissionsschutz, Lärm: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/laerm 

(5)    Fachagentur Windenergie an Land, Schallimmissionen: https://www.fachagentur-windenergie.de/themen/schallimmissionen/ 

https://www.windkraft-journal.de/2018/09/06/neue-technik-macht-windenergieanlagen-deutlich-leiser-2/126995
 

Infraschall gehört zu den von Bürgerinitiativen in den vergangenen Jahren am intensivsten vorgebrachten Bedenken gegen Windenergie. 

Das menschliche Ohr ist nicht mehr in der Lage, besonders tiefe Töne unterhalb einer Frequenz von ca. 20 Hertz (Hz) zu verarbeiten. Diesen Frequenzbereich bezeichnet man daher als Infraschall, da er unterhalb (lat. „infra“) der sog. Hörschwelle liegt. Per Definition kann man Infraschall also nicht hören.
Auch bei Infraschall handelt es sich um eine sowohl räumlich als auch zeitlich periodische Schwankung des Luftdrucks, deren Amplitude parallel zur Ausbreitungsrichtung orientiert ist. Wie alle Formen des Schalls kann Infraschall mechanische Schwingungen anregen. Bei extrem hohen Schallpegeln können solche Schwingungen sogar „gefühlt“ werden. 

Der Schall, der von Windkraftanlagen emittiert wird, weist ein breites Spektrum von Frequenzen auf mit Anteilen in hörbaren sowie in nicht hörbaren Bereichen. Tatsächlich emittieren Windkraftanlagen also auch in geringem Maße Infraschall. Jedoch sind die damit verbundenen Schallpegel um Größenordnungen niedriger, als die menschliche Wahrnehmungsschwelle, sofern die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden. 

Wie stark Windenergieanlagen Infraschall emittieren, ist gut erforscht. Untersuchungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) haben gezeigt, dass schon ab einer Entfernung von 150 Metern die Pegel deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle von Menschen liegen! Bei modernen Windkraftanlagen wird dieser Abstand bereits durch die Nabenhöhe überschritten. In einem Abstand von 700 Metern konnten die Akustiker messtechnisch keinen Unterschied mehr feststellen, ob eine Windenergieanlage in Betrieb war oder nicht: Die Geräusche der Windenergieanlagen waren nicht mehr vom „natürlichen“ Infraschall, den der Wind erzeugt hat, zu unterscheiden.(1)

Verschiedene Studien, die im Jahr 2020 abgeschlossen wurden, haben die Unbedenklichkeit der Infraschall-Immissionen von Windenergieanlagen noch einmal bestätigt. Im September 2020 veröffentlichte das Umweltbundesamt eine Laborstudie, in der Probanden für jeweils 30 Minuten vier verschiedenen Infraschallgeräuschen ausgesetzt wurden. Während und nach der Beschallung hat das Forscherteam die physiologischen Parameter Herzfrequenz, Blutdruck, Hirnrinden-Aktivität und Gleichgewichtswahrnehmung gemessen. Das Ergebnis: Zwischen „Infraschallgeräuschen um oder unter der Wahrnehmungsschwelle und akuten körperlichen Reaktionen“ gebe es keinen Zusammenhang. (2)

Eine große Studie hat das „Technische Forschungszentrum Finnland“ (VTT) unter dem Titel „Infrasound Does Not Explain Symptoms Related to Wind Turbines“ veröffentlicht. In zwei Wohnhäusern, die jeweils 1,5 Kilometer entfernt zu einem Windpark mit 17 Anlagen (3 MW) stehen, wurden über 308 Tage die Schallimmissionen gemessen.
In der Folge wurden zwei Vergleichsgruppen verschiedene Schallaufnahmen mit den zuvor gemessenen Spitzenwerten vorgespielt, bei denen teilweise aber die Infraschall-Anteile herausgefiltert waren. Weder Anwohner noch Probanden ohne Vorbelastung waren in der Lage, die Aufnahmen mit Infraschall zu erkennen. Und das nicht nur bewusst: Auch die Stress-Anzeiger Atem- und Herzfrequenz, Pupillenbewegung und elektrische Leitfähigkeit der Haut zeigten keine Reaktion.(3)

Da trotzdem Anwohner immer wieder über Symptome klagen, die sie dem Infraschall von Windenergieanlagen zuschreiben, gehen die Studienautoren von einem Nocebo-Effekt aus: Schon wenn Menschen glauben, dass Windräder in der Nähe zu Schlaflosigkeit oder Kopfschmerzen führen, werden diese Symptome auch tatsächlich wahrgenommen. 

Populärwissenschaftlich und im Selbstversuch hat ein Mitarbeiter des Bayreuther Zentrums für Ökologie und Umweltforschung (BAYCEER) verglichen, wie stark die Infraschallbelastung durch eine Windenergieanlage im Vergleich mit der alltäglichen Belastung einer Autofahrt ist. Das Ergebnis: Die Infraschallenergie, der wir bei einer dreieinhalbstündigen Autofahrt ausgesetzt sind, ist ähnlich hoch, wie wenn man 27 Jahre in 300 Metern Abstand zu einem Windrad lebt.(4) 
Während Windkraftanlagen keine relevanten Quellen von Infraschall darstellen, sind wir im Alltag mit einer Vielzahl von Infraschallemittern konfrontiert. Neben Autos geben auch Klimaanlagen, Kühlschränke, Waschmaschinen oder Pumpen Infraschall an die Umgebung ab. Auch in diesen Fällen sind die Pegel jedoch so gering, dass keinerlei Bedrohung von ihnen ausgeht. 

Quellen:

(1)    Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBS), „Tieffrequente Geräusche und Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen“, 2016, https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/-/bericht-tieffrequente-gerausche-und-infraschall-von-windkraftanlagen-und-anderen-quellen-veroffentlicht- 

(2)    Umweltbundesamt, „Lärmwirkungen von Infraschallimmissionen“, September 2020: Pressemitteilung des Umweltbundesamtes zur Infraschallstudie 
(https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/infraschall-um-unter-der-wahrnehmungsschwelle) sowie Download der Vollversion als PDF (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_163-2020_laermwirkungen_von_infraschallimmissionen_0.pdf

(3)    Technisches Forschungszentrum Finnland (VTT), „Infrasound Does Not Explain Symptoms Related to Wind Turbines“, 2020: Projektwebsite von VTT (https://www.vttresearch.com/en/news-and-ideas/vtt-studied-health-effects-infrasound-wind-turbine-noise-multidisciplinary#-1), Download der vollständigen Studie 
(https://julkaisut.valtioneuvosto.fi/bitstream/handle/10024/162329/VNTEAS_2020_34.pdf?sequence=1&isAllowed=y / https://julkaisut.valtioneuvosto.fi/handle/10024/162329) und Zusammenfassung der Ergebnisse auf Solariy (https://www.solarify.eu/2020/05/01/270-infraschall-von-windenergieanlagen/

(4)    Bayreuther Zentrum für Ökologie und Umweltforschung (BAYCEER), „Infraschall im Auto“, Oktober 2020, https://www.bayceer.uni-bayreuth.de/infraschall/de/forschung/gru/html.php?id_obj=157452
 

Bürgerinitiativen, die sich gegen Windenergieanlagen einsetzen, werfen der Bundesregierung immer wieder vor, dass bei Windenergieanlagen „Wildwuchs“ herrsche und sie planlos auch an ungeeigneten Stellen gebaut würden. Das ist nicht richtig.

Tatsächlich räumt das Baugesetzbuch (BauGB) Windenergieanlagen im Außenbereich seit 1997 eine „privilegierte Zulässigkeit“ ein.(1) Unter „Außenbereich“ versteht das deutsche Planungsrecht dabei Grundstücke, die sich außerhalb der kommunalen Bebauungspläne oder bebauten Ortsteile befinden. Das bedeutet jedoch nicht, dass Windenergieanlagen einfach überall gebaut werden dürfen. 

Für den Bau von Windenergieanlagen weisen die Bundesländer sogenannte Vorrangflächen aus. Damit wird schon in der Regionalplanung darauf geachtet, dass Windenergieanlagen nur dort errichtet werden, wo es keine Konflikte mit anderen Raumnutzungen gibt. 

  • Windenergieanlagen dürfen grundsätzlich nicht in Naturschutzgebieten oder Nationalparks gebaut werden.
  • Ebenso tabu sind Gebiete von besonderer kultureller oder historischer Bedeutung.

Zudem haben Kommunen und Gemeinden die Möglichkeit, im Bebauungsplan zu bestimmen, wo Windenergieanlagen gebaut werden können. Bebauungspläne sind öffentlich zugänglich und die Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Erstellung einbringen. 

Plant ein Projektierer in einem Eignungsgebiet den Bau einer Windenergieanlage, informiert er alle „Träger öffentlicher Belange“ (die Kommune, übergeordnete Behörden und Verbände). In dem Genehmigungsverfahren werden darüber hinaus die Auswirkungen auf Wohnbebauung, Landschaft sowie Tier- und Pflanzenwelt untersucht und berücksichtigt. 

Die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte für Schallemissionen und Schattenwurf sind fester Bestandteil der Prüfung. Grundlage des Genehmigungsverfahrens ist das Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und dem Baugesetzbuch. Zu dem Genehmigungsprozess gehört auch eine öffentliche Anhörung, in der die Anwohner ihre Einwände vorbringen können, und eine anschließende Erörterung. 

Bis alle Fragen geklärt und Gutachten erstellt sind, vergehen in der Regel mehrere Jahre. Erst danach können wir mit dem Bau beginnen. 

Umweltbundesamt, „Windenergie“, 14. August 2020: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/windenergie#mensch
 

Wind- und Solarenergie sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland – und bieten heute hunderttausenden Menschen Arbeit. Im Jahr 2022 arbeiteten fast 130.000 Menschen in Deutschland in der Windenergie- und rund 85.000 in der Solarenergiebranche. Insgesamt waren fast 390.000 Menschen in den Erneuerbaren Energien beschäftigt, weltweit waren es rund 13,7 Millionen – mehr als in den Industrien rund um fossile Brennstoffe.

Dabei unterscheiden sich die Arbeitsplätze sowohl regional als auch nach Branche: Windräder werden vor allem im Norden Deutschlands geplant, gebaut und betrieben, im Süden und Westen, teilweise auch im Osten sitzen Unternehmen, die die Komponenten für Windenergieanlagen bauen. Photovoltaik-Anlagen werden hingegen kaum noch in Deutschland hergestellt, auch wenn es zunehmend Forderungen gibt, die inländische Produktion von Solarmodulen wieder stärker zu unterstützen. Derzeit geht es im Bereich Solarenergie jedoch vor allem um die Installation und die Wartung von Solarmodulen auf den Dächern und um die Planung und den Betrieb von Solarparks auf Freiflächen.

770.000 neue Jobs bis 2035

Gemein ist beiden Branchen: Sie wachsen stark, Arbeits- und Fachkräfte werden dringend gesucht. Die Nachfrage nach Arbeitskräften im Bereich der erneuerbaren Energien hat sich allein zwischen 2019 und 2022 fast verdoppelt, für den Ausbau von Wind- und Solarenergie braucht es zahlreiche Fachkräfte in den Bereichen Technik, Handwerk, Projektmanagement und Verwaltung: von Ingenieuren über Dachdecker und Elektrikerinnen bis hin zu Projektplanern, Gutachterinnen und spezialisierten Verwaltungsfachangestellten.

Wind- und Solarenergie sind besonders arbeitsintensive Branchen. Im Gegensatz zu anderen Arbeitsfeldern lassen sich die meisten Vorgänge, die beim Bau und Betrieb von Wind- und Solarenergieanlagen nötig sind, nicht automatisieren. Eine Studie von 2021 hat ausgerechnet, dass bis 2030 rund 440.000 und bis 2035 fast 770.000 zusätzliche Arbeitskräfte nötig sind, um Deutschland bis 2050 klimaneutral zu machen. Auf europäischer Ebene gehen mehrere Studien von Millionen zusätzlichen Arbeitsplätzen aus, die der Umbau der Energieversorgung schaffen wird. Dabei verschiebt sich der Bedarf über die Zeit: Werden in der ersten Zeit der Versorgungstransformation in Deutschland vor allem Arbeitskräfte im Bereich Planung, Genehmigung und Bau gebraucht, so sind später mehr Leute in der Betriebsführung und der Wartung, beim Rückbau, Recycling und Repowering von Energieanlagen nötig.

Wind und Solarenergie sind also auch langfristig Jobmotoren.

Quellen und weitere Informationen:

(1) Umweltbundesamt: Indikator: Beschäftigte im Bereich Erneuerbare Energien, Dessau-Roßlau, 2024.

(2) IRENA: Renewable Energy and Jobs: Annual Review 2023. Abu Dhabi, 2023.

(3) Agentur für Erneuerbare Energien: Die Energiewende als Jobmotor, RENEWS kompakt, Ausgabe 64, Berlin, 2023.

(4) Blazejczak, Jürgen/Edler, Dietmar: Arbeitskräftebedarf nach Sektoren, Qualifikationen und Berufen zur Umsetzung der Investitionen für ein klimaneutrales Deutschland. Kurzstudie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Berlin, 2021.

(5) Detsch, Claudia: Auf die Jobs kommt es an. Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 2023.

Damit wir unabhängig von fossilen Energieträgern werden, brauchen wir mehr Solarenergie. Dabei wird es nicht ausreichen, Photovoltaik-Anlagen auf Dächer zu bauen. Es müssen auch mehr Flächen mit sogenannten Freiflächenanlagen bebaut werden.

Bedeutet dies eine zusätzliche Flächenversiegelung und damit die Gefährdung von schützenswerten Pflanzen und Tieren?

Nein, denn der Naturschutz wird von Anfang an berücksichtigt.

  • Vor allem vorbelastete Flächen kommen bei der Standortwahl in Betracht.
  • Bei der Planung werden umfangreiche naturschutzfachliche Gutachten erstellt.
  • Monitoring und naturschutzfachliche Begleitung ermöglichen die Beachtung des Naturschutzes auch im laufenden Betrieb.

Deshalb ist das Gegenteil der Fall. Gerade auf Flächen mit einer PV-Freiflächenanlage kann sich neue Artenvielfalt entwickeln. Denn:

  • Häufig werden Solaranlagen auf Flächen gebaut, die zuvor intensiv genutzt wurden. Oder auf Konversionsflächen wie ehemaligen Deponien oder Truppenübungsplätzen.
  • Unter den Solarpanels kann sich die Natur erholen, es entsteht sogenanntes extensives Dauergrünland. Das bedeutet, dass die Pflanzen nicht vor ihrer Blüte abgemäht werden. Es werden weder Dünger ausgebracht noch Pestizide verspritzt. Dadurch können sich überdüngte oder ausgelaugte Böden erholen, es siedeln sich mehr Pflanzen an, was wiederum mehr Tierarten anzieht.
  • Menschen betreten die Flächen kaum noch, Flora und Fauna können sich ungestört entfalten.

Eine Studie des Bundesverbandes Neue Energie (BNE) hat ergeben, dass sich in PV-Freiflächenanlagen Vögel, Reptilien, Heuschrecken und Tagfalter neu ansiedeln, die vielfach aus der Agrarlandschaft verschwunden sind oder nur noch in kleinen Rückzugslebensräumen vorkommen. Sogar bedrohte Arten wie Wildbienen, Steinschmätzer oder Wiedehopf konnten neue Populationen aufbauen.1

Gemeinsame Standards für noch mehr Artenschutz

Um solche Win-win-Effekte zu verstärken, haben Solarbranche und die Naturschützer des NABU einen Kriterienkatalog für naturverträgliche PV-Freiflächenanlagen erstellt. Sie sollen möglichst so geplant, gebaut und betrieben werden, dass sie auch für den Artenschutz die besten Bedingungen bieten.2

  • Dafür sollen die Erfordernisse des Natur- und Landschaftsschutzes frühzeitig bei der Planung einfließen.
  • Beim Bau muss darauf geachtet werden, dass weder für Großsäuger noch für Kleinsäuger und Amphibien Barrieren entstehen.
  • Der Gesamtversiegelungsgrad einer PV-Freiflächenanlage darf inklusive aller Gebäudeteile fünf Prozent der Fläche nicht überschreiten.
  • Die Modulreihen sollten so installiert werden, dass eine ausreichende Versickerung der Niederschläge sichergestellt ist.
  • Die Pflege der Anlagenfläche sollte extensiv mit Beweidung oder zweimaliger Mahd im Jahr erfolgen.

Etliche Unternehmen haben sich zudem selbst verpflichtet, den bne-Standard „Gute Planung von PV-Freilandanlagen“ anwenden. Er umfasst neben naturschutzfachlichen Regeln auch Verpflichtungen gegenüber Gemeinden, Landwirten oder Bürgerinnen und Bürgern. 

Quellen:

(1) Bundesverband Neue Energiewirtschaft: Solarparks – Gewinne für die Biodiversität, November 2019 https://www.bne-online.de/de/news/detail/studie-photovoltaik-biodiversitaet/

(2) Bundesverband Solarwirtschaft: NABU und BSW definieren Solarpark-Standards https://www.solarwirtschaft.de/2021/05/05/nabu-und-bsw-definieren-solarpark-standards/

 

 

Eine Windenergieanlage ist ein technisch hochkomplexes System, das im Betrieb vielen verschiedenen und stark wechselnden Belastungen ausgesetzt ist. Wenn sich die Rotorblätter drehen, erreichen ihre Spitzen Geschwindigkeiten von 250 bis 360 Stundenkilometern (70 bis 100 Metern pro Sekunde). Gleichzeitig sind die Rotorblätter Regen, Hagel und Graupel ausgesetzt, ebenso wie Staubpartikeln, Salzen, Säuren und anderen chemisch wirksamen Stoffen in der Luft und im Niederschlag. Vor allem an der Vorderkante des Blattes kommt es daher mit der Zeit zu Verschleiß durch Abrieb. Diese sogenannte Erosion tritt vor allem im vorderen Drittel der Rotorblätter auf.

Die Erosion betrifft zunächst die Beschichtung, die äußerste Schicht des Rotorblattes. Diese besteht aus einem Decklack, meist auf Basis von Kunstharzen wie Polyurethan oder Epoxidharz. Im flüssigen Zustand können diese Stoffe Reizungen verursachen. Wenn sie vollständig ausgehärtet sind, besitzen sie jedoch keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stuft Polyurethane als gesundheitlich unbedenklich und lebensmittelsicher ein.

Greift die Erosion das Rotorblatt stärker an, können auch die Materialschichten unter dem Decklack beschädigt werden. Sie bestehen meist aus glasfaserverstärktem Kunststoff. In der Regel werden Windräder gewartet, bevor ihre Schutzschicht so stark erodiert ist, dass glasfaserverstärkte Kunststoffe, die in darunterliegenden Schichten verbaut sind, beschädigt werden können. Sollte das trotzdem passieren, ist es laut der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung unwahrscheinlich, dass Fasern freigesetzt werden. Nach wenigen hundert Metern in der Luft seien sie zudem unbedenklich, eine krebserregende Wirkung ist nicht belegt. Schutzmaßnahmen müssen lediglich Arbeiterinnen und Arbeiter ergreifen, die Rotorblätter schleifen oder schneiden. Schäden an den Rotorblättern wirken außerdem stark auf die Aerodynamik und den Ertrag der Windenergieanlage aus. Daher werden solche Schäden meist sehr frühzeitig bemerkt und schnell behoben.

Untersuchungen dazu, wie groß die Mengen an Abrieb sind, gibt es bisher nicht. Schätzungen gehen von einem jährlichen Materialverlust von etwa 2,7 Kilogramm pro Windenergieanlage aus. Im Sommer 2024 gab es in Deutschland an Land rund 28.600 Windenergieanlagen. Der Abrieb aus all diesen Anlagen würde dann bei etwa 78.000 Kilogramm pro Jahr liegen. Zum Vergleich: Autoreifen produzieren in Deutschland jedes Jahr einen Abrieb von 102 Millionen Kilogramm, Schuhsohlen von 9 Millionen Kilogramm.

Windenergieanlagen werden regelmäßig inspiziert. In der Regel lassen die Betreiber die mechanischen und elektrischen Teile einer Anlage zwei Mal pro Jahr warten. Dabei wird auch die Erosion an den Rotorblättern überprüft. Wird ein starker Abrieb festgestellt, können nachträglich Schutzlacke aufgetragen werden. Von Erosion betroffene Vorderkanten können außerdem neu abgeschliffen und mit Schutzfolie versiegelt werden.

Quellen:

(1) https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/Aktuelles/Faktenchecks/20240801_BWE-Faktencheck_-_Erosion_an_Rotorblaettern.pdfhttps://www.bfr.bund.de/cm/343/XXVIII-Vernetzte-Polyurethane-als-Klebeschichten-fuer-Lebensmittelverpackungsmaterialien.pdf

(2) https://www.bundestag.de/resource/blob/817020/27cf214cfbeaac330d3b731cbbd8610b/WD-8-077-20-pdf-data.pdf

(3) Matthias Bau (Correctiv): Faktencheck Windkraft, TikTok-Video schürt unbegründete Angst vor Krebs durch Glasfaserpartikel , 2.5.2024

 

Um unabhängig zu werden von fossilen Energieträgern, brauchen wir neben Wind- auch mehr Solarenergie. Da wir zusätzliche Flächenversiegelung vermeiden wollen, errichten wir Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung, wo möglich, als Dachanlagen auf bereits existierenden Gebäuden. Das allein wird allerdings nicht ausreichen, um in Zukunft genug Solarstrom zu erzeugen. Deswegen brauchen wir zusätzlich Freiflächen-Solaranlagen, auch ‚Solarparks‘ genannt, die auf bisher meist landwirtschaftlich genutzte Flächen gebaut werden. Solarparks lassen sich schnell errichten, liefern günstigen, klimaneutralen Strom und bieten vielen Tier- und Pflanzenarten einen Schutz- und Lebensraum.

Wie bei jedem Kraftwerk bedeutet natürlich auch die Errichtung eines Solarparks einen Eingriff ins Ökosystem. Die Stromerzeugung durch Solarpaneele ist allerdings einer der am wenigsten invasiven Arten der Energieerzeugung. Gut geplant und umgesetzt, dient ein Solarpark der klimafreundlichen Energiegewinnung und gleichzeitig dem Artenschutz.

Natur- und Artenschutz wird von Beginn an berücksichtigt

Schon bei der Auswahl der Standorte spielt der Naturschutz eine Rolle. Denn für Solarparks kommen vor allem bisher stark genutzte oder vorbelastete Flächen in Frage: landwirtschaftlich intensiv genutzte Ackerflächen, ehemalige Deponien, von Lärm und Verkehrsschadstoffen kontaminierte Flächen entlang von Autobahnen oder Truppenübungsplätze. Bei der Planung werden umfangreiche Naturschutzgutachten erstellt, die prüfen, ob seltene Tiere und Pflanzen durch den zukünftigen Solarpark gefährdet sein könnten. Meist ist jedoch das Gegenteil der Fall, denn ein Solarpark bietet gerade seltenen und gefährdeten Arten neuen Lebensraum.

Die Flächen unter den aufgeständerten Solarpanels werden heute meist als extensives Dauergrünland bewirtschaftet. Das bedeutet: Die Wiesen unter und zwischen den PV-Paneelen werden erst gemäht, wenn sie geblüht haben. Sie werden weder gedüngt noch mit Pestiziden behandelt. Übernutzte und ausgelaugte Böden können sich so erholen, neue Pflanzen und Tiere siedeln sich an. Zugleich betreten kaum Menschen die Flächen unter den Solarpanels. Scheue Tiere und trittempfindliche Pflanzen können dort ungestört leben.

Eine Studie des Bundesverbandes Neue Energie (BNE) zeigt, dass sich in Photovoltaik-Freiflächenanlagen Vögel, Reptilien, Heuschrecken und Tagfalter ansiedeln, von denen viele aus der Agrarlandschaft verschwunden sind oder nur noch in kleinen Rückzugsräumen vorkommen. Sogar bedrohte Arten wie Wildbiene, Steinschmätzer oder Wiedehopf haben in den Anlagen bereits nachweislich neue Populationen aufgebaut.

Gemeinsame Standards für noch mehr Artenschutz

Um solche Win-win-Effekte zu verstärken, haben der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) gemeinsam einen Kriterienkatalog für naturverträgliche PV-Freiflächenanlagen erarbeitet. Dieser zeigt auf, wie Freiflächen-Solaranlagen geplant, gebaut und betrieben werden müssen, damit sie dem Artenschutz dienen und Tieren wie Pflanzen bestmögliche Bedingungen bieten.

Zu diesen Kriterien gehören u.a.:

  • Naturverträgliche Standortwahl: Solarparks dürfen nicht in Naturschutzgebiete oder geschützte Biotope gebaut werden. Stattdessen bieten sich stark vorbelastete oder intensiv genutzte Flächen an. Gut geeignet sind auch leerstehende Gebäude oder versiegelte Flächen wie Lagerhäuser und Parkplätze, die für den Bau der Anlagen erst entsiegelt werden.

  • Planung und Gestaltung: Überlegungen zum Natur- und Artenschutz sollten frühzeitig in die Planung einfließen. Grundsätzlich gilt: Eingriffe in bestehende Ökosysteme müssen möglichst gering gehalten werden. Zusammenhängende Ökosysteme dürfen nicht zerschnitten, Wege von Wildtieren wie Rotwild, aber auch kleineren Nagetieren nicht versperrt werden. Insgesamt dürfen nicht mehr als fünf Prozent einer Solarpark-Fläche versiegelt sein, einschließlich aller Gebäudeteile. Ausreichende Abstände zwischen den Panels stellen sicher, dass Wasser weiterhin versickern kann. Von uns als Betreiber angelegte Hecken, Steinhaufen oder Kleingewässer auf der Solarpark-Fläche bieten geschützten Kleintieren Lebensraum.

  • Pflege: Ein Solarpark soll extensiv bewirtschaftet werden, entweder durch Beweidung oder durch zweimalige Mahd im Jahr.

  • Begleitendes Monitoring: In Zusammenarbeit mit Behörden, Naturschutzverbänden und Forschungseinrichtungen soll der Betreiber die ökologischen Auswirkungen der PV-Anlage erfassen und dokumentieren, von der Errichtung über die Betriebslaufzeit bis hin zum Rückbau. So wird Material erhoben, das wissenschaftlich ausgewertet werden kann und eine Grundlage bietet für Verbesserungen.

  • Nachnutzung planen: Schon in der Planungsphase sollen Überlegungen dazu angestellt werden, was mit den Flächen nach der Nutzung als Solarpark naturschutzfördernd passieren soll. Regelungen zum Rückbau sollen bereits im Genehmigungsverfahren getroffen werden.

Selbstverpflichtung der Unternehmen

Etliche Unternehmen, auch wir von NOTUS energy, haben sich zudem selbst dazu verpflichtet, den Standard „Gute Planung von PV-Freilandanlagen“ anzuwenden, den der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) ausgearbeitet hat. Dieser Standard umfasst sowohl die Einhaltung strenger Regeln zum Natur- und Artenschutz als auch die Verpflichtung gegenüber Gemeinden, Land- und Forstwirtschaftsbetrieben sowie Bürgerinnen und Bürgern.

Quellen und weitere Informationen:

(1) Bundesverband Neue Energiewirtschaft: Solarparks – Gewinne für die Biodiversität, Berlin, 2019.

(2) Bundesverband Neue Energiewirtschaft: Untersuchungen zu Biodiversität in Solarparks. Portal Sonne sammeln, Berlin, 2024.

(3) BSW Solar/NABU: Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Berlin, 2021

(4) Bundesverband Neue Energiewirtschaft: Gute Planung von PV-Freilandanlagen, Berlin, 2024.

 

Eine Windenergieanlage braucht für die Herstellung von Strom nur Wind. Es werden keine Stoffe verbrannt, und es entstehen keine klima- oder umweltschädlichen Gase. Anders als bei der Stromerzeugung aus Kohle, Öl oder Gas ist der Strom aus Wind klimaneutral.

Natürlich wird auch Energie verbraucht, um eine Windenergieanlage zu fertigen, zu transportieren, zu errichten und am Ende ihrer Lebensdauer wieder abzubauen. Je nach Standort dauert es jedoch nur zwischen zweieinhalb und viereinhalb Monaten, bis eine Windenergieanlage die dafür nötige Energie selbst produziert und ins Stromnetz eingespeist hat.

Deswegen gilt über den gesamten Lebenszyklus einer Anlage betrachtet: Windenergie ist derzeit die klimafreundlichste Form, Strom zu erzeugen. Selbst wenn man Herstellung, Transport, Kabel, Bau- und Anlagenmaterial, Umspannwerke, Wartung, Logistik, Abbau und Recycling mit hineinrechnet, verursacht die Windenergie an Land je erzeugter Kilowattstunde Strom nur rund 7,9 Gramm an CO2-Äquivalenten, also Treibhausgasen.[1] Das hat das Umweltbundesamt in einer detaillierten Studie festgestellt. Noch günstiger fällt mit 7,3 Gramm je Kilowattstunde nur die Klimabilanz von Windenergieanlagen auf See (Offshore-Anlagen) aus.

Das ist nur ein Bruchteil dessen, was die Stromerzeugung unter Nutzung fossiler Energieträger an Treibhausgasen ausstößt. Bei der Stromerzeugung aus Braunkohle entsteht am meisten klimaschädliches Kohlendioxid: Mit 399 Gramm CO2 je erzeugter Kilowattstunde ist das fast 50 Mal so viel wie bei der Windenergie. Bei Strom aus Steinkohle sind es immer noch 338 Gramm CO2 je Kilowattstunde, bei Erdgas 201 Gramm CO2.

Im Vergleich mit dem aktuellen Strommix in Deutschland spart damit jede einzelne moderne Windenergieanlage mit 5 Megawatt installierter Leistung im Jahr rund 7.500 Tonnen CO2 ein. 2023 hat jeder Mensch in Deutschland im Durchschnitt 7 Tonnen CO2-Emissionen verursacht – die Einsparung aus einer Windenergieanlage entspricht also den jährlichen CO2-Emissionen von fast 1.100 Personen. Windenergie schützt das Klima somit eindeutig und effektiv.

Weitere Informationen:

(1) Umweltbundesamt: Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen. Abschlussbericht. Climate Change 35/2021, Dessau-Roßlau, 2021.

(2) Umweltbundesamt: Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger. Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2022. Climate Change 49/2023. Dessau-Roßlau, 2023.

(3) Umweltbundesamt: Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. Dessau-Roßlau, 2024. https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland#emissionsentwicklung.

(4) Volker Quaschning, Spezifische Kohlendioxidemissionen verschiedener Brennstoffe. 2022. Online: https://www.volker-quaschning.de/datserv/CO2-spez/index.php.

 

[1] CO2 ist nicht das einzige klimawirksame Gas in unserer Atmosphäre: So verstärken zum Beispiel auch Methan oder Lachgas den Treibhaus-Effekt. Um die Wirkung der verschiedenen Gase miteinander vergleichen zu können, wird sie in „CO2-Äquivalente“ umgerechnet, also mit der Klimawirkung von CO2 verglichen. 

 

Es gibt in Deutschland derzeit rund 28.600 an Land installierte Windenergieanlagen. Es handelt sich hierbei um intensiv genutzte technische Anlagen. Daher kann es, wie bei anderen Kraftwerken auch, im Betrieb zu Schäden kommen. Über Unfälle an Windenergieanlagen wird in den Medien oft ausführlich berichtet. Eine umgeknickte Windenergieanlage oder ein abgestürztes Rotorblatt produzieren spektakuläre Bilder, die sich vor allem in den sozialen Medien rasch verbreiten. Außerdem sind Havarien an Windrädern extrem selten – weswegen dann auch überregional darüber berichtet wird.

Der Bundesverband Windenergie (BWE) führt seit 2005 eine interne Schadensstatistik. Dort wurden bis zum Juli 2023 insgesamt 129 Schadensereignisse verzeichnet: Acht Mal knickte eine Anlage um, in den anderen Fällen handelte es sich zumeist um Brände oder abgebrochene Rotorblätter.

Zu Schaden kommen oft ältere Anlagen. Wie im Straßenverkehr haben sich Technik und Sicherheit von Windenergieanlagen stark weiterentwickelt, sodass Unfälle immer seltener passieren.

Regelmäßige Prüfungen sorgen für sicheren Aufbau und Betrieb

Windenergieanlagen werden nicht nur vor ihrem Aufbau, sondern auch während ihres Betriebs regelmäßig geprüft. Sie gehören deshalb nach Einschätzung des TÜV Nord zu den sichersten Bauwerken in Deutschland.

Bevor eine Windenergieanlage in Deutschland überhaupt errichtet werden darf, muss der Anlagentyp zertifiziert und genehmigt werden. Basis dafür ist die Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Bei der Prüfung wird vor allem die Standsicherheit bewertet: Die Gutachter vergewissern sich, ob das Windrad bis zum Ende der angesetzten Lebensdauer – mindestens 20 Jahre – auch unter hohen Belastungen sicher stehen und Strom produzieren kann.

Auf dieser Grundlage muss das Windrad dann nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Ohne eine solche Genehmigung kann in der Regel keine Windenergieanlage in Deutschland errichtet werden. Im Rahmen der Bauausführung und -genehmigung werden die Pläne zum Bau der Anlage von einem Prüfingenieur, einem staatlich anerkannten Sachverständigen, überprüft.

So oft muss eine Windenergieanlage zum TÜV
Wie ein Auto muss auch eine Windenergieanlage regelmäßig durch Sachverständige kontrolliert werden. In der alle zwei bis vier Jahre stattfindenden „Wiederkehrenden Prüfung“ wird der aktuelle Zustand aller Komponenten beurteilt, die für den sicheren Stand und Betrieb der Anlage von Bedeutung sind. Dazu gehören das Fundament und der Turm, die Maschine mit den elektrotechnischen Systemen und die Rotorblätter.

Neben der „Wiederkehrenden Prüfung“ werden Windenergieanlagen zusätzlich alle sechs bis zwölf Monate kontrolliert. Hersteller und Versicherer der Anlage schreiben in ihren Wartungsheften und Verträgen die Einzelheiten dieser Prüfungen fest.

Nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen haben die Betreiber von Windenergieanlagen großes Interesse daran, dass ihre Anlagen möglichst ohne Unterbrechung Strom erzeugen – und halten sie deshalb in einem technisch einwandfreien Zustand, damit es zu keinen Schäden und kostspieligen Ausfällen kommt. Viele Windparks in Deutschland werden deshalb sogar rund um die Uhr fernüberwacht. Mögliche Probleme werden so schnell erkannt und gelöst.

 

Quellen und weitere Informationen:

(1) TÜV Nord: Windenergie: So sicher sind Windenergieanlagen. Hannover, 2017.

(2) Bundesverband Windenergie: BWE-Hintergrundpapier Sicherheit von Windenergieanlagen. Berlin, 2018.

(3) Bundesverband Windenergie: Grundsätze für die „Wiederkehrende Prüfung von Windenergieanlagen“, Berlin 2012.

 

Schon heute ist Strom aus Wind und Sonne günstiger zu erzeugen als Strom aus fossilen Brennstoffen. Denn anders als im Fall von Öl, Kohle oder Gas sind Wind und Sonne umsonst: Sind die Anlagen einmal gebaut, liefern sie Strom, ohne dass zusätzlicher „Brennstoff“ bezahlt werden müsste. Und weil Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen immer effizienter werden, produzieren sie immer mehr Strom für immer weniger Geld.

In Zukunft wird sich der Preisunterschied noch verstärken. Denn Strom aus fossilen Brennstoffen wird voraussichtlich noch teurer werden. Das hat zwei Gründe:

  • Zum einen steigt der CO2-Preis. Für jede Tonne CO2, die bei der Stromerzeugung ausgestoßen wird, müssen die Energieerzeuger im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems entsprechende Emissionsberechtigungen kaufen. Dies betrifft zum Beispiel Kohle- und Gaskraftwerke. Bis 2017 waren die Preise für die Berechtigungen sehr niedrig, zeitweise zahlten die Kraftwerksbetreiber nur fünf Euro für eine Tonne emittiertes CO2. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, verringert die EU jedoch seither die Zahl der Berechtigungen immer weiter – was dazu führt, dass die verbliebenen Berechtigungen teurer werden.  Mitte 2021 lag der Preis für eine Tonne CO2 bereits bei rund 55 Euro, im ersten Quartal 2023 überschritt er zum ersten Mal die Grenze von 100 Euro. Da die EU plant, bis 2030 die CO2-Berechtigungen, die im Rahmen des Systems genutzt werden können, im Vergleich zu 2005 um 61 Prozent abzusenken, dürfte der Preis weiter steigen.

  • Zum anderen können sich Deutschland und die EU nicht selbst mit fossilen Brennstoffen versorgen. Doch die Preise für fossile Brennstoffe auf den Weltmärkten schwanken stark. Das Jahr 2021 hat gezeigt: Kriege, Krisen oder politische Veränderungen können den Preis für Kohle, Öl und Gas abrupt in die Höhe schießen lassen.

Beide Entwicklungen treffen auch die Verbraucherinnen und Verbraucher: Denn die Kosten, die den Stromproduzenten aufgrund teurerer CO2-Berechtigungen und höherer Preise für Öl und Gas entstehen, dürfen sie auf ihre Kundinnen und Kunden umlegen. Das Ergebnis: Strom verteuert sich. Und einmal durchgesetzte Preiserhöhungen werden von den Anbietern oft auch dann nicht zurückgenommen, wenn die Preise für fossile Brennstoffe wieder sinken.

Strom aus Wind und Sonne hingegen ist von diesen Entwicklungen nicht betroffen: Da seine Erzeugung keine Treibhausgase verursacht, sind zu seiner Vermarktung keine CO2-Berechtigungen nötig. Und da der Strom direkt vor Ort erzeugt wird, haben weder internationale Krisen noch weltpolitische Umbrüche Auswirkungen auf seinen Preis.

Strom aus Wind und Sonne ist also kaum anfällig für starke Preisschwankungen, er bleibt erwartbar auf einem stabilen Preisniveau. Wenn jedoch, wie zu erwarten steht, immer mehr Strom aus Erneuerbaren-Anlagen gewonnen wird, wird der Preis dafür im wahrscheinlichsten Fall sinken.

 

Quellen und weitere Informationen:

(1) Bundesumweltamt: Der europäische Emissionshandel. Dessau-Roßlau, 2023.

 

Rund ein Drittel Deutschlands ist bewaldet. In manchen Bundesländern bedeckt Wald sogar noch deutlich mehr an Fläche. Um die Energieversorgung auch in Zukunft sicherzustellen und die Klimaziele zu erreichen, muss die Windenergie stark ausgebaut werden: Bis 2030 soll sich die installierte Leistung aus Wind fast verdoppeln. Die Bundesregierung hat 2022 festgelegt, dass alle Bundesländer mindestens zwei Prozent ihrer Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung stellen müssen. Um das zu schaffen, ist es notwendig, Windenergieanlagen auch in Wäldern zu bauen.

Schon heute stehen rund 10 Prozent aller Anlagen im Wald. Das hat viele Vorteile: Oft sind Windenergieanlagen hier weit von Wohngebieten entfernt und stören daher keine Anwohnenden. Für alle, die den Wald zu Freizeit- und Erholungszwecken aufsuchen – etwa beim Spazierengehen oder Wandern –, sind die Anlagen über den Baumkronen kaum sichtbar. Auch wer im Wald nah an einem Windrad steht, wird das leichte Sirren der Rotorblätter kaum vom Rauschen der Baumblätter unterscheiden können. Außerdem sind Greifvögel durch Waldstandorte weniger gefährdet, da sie vor allem über offenen Flächen wie Wiesen oder Feldern jagen.

Windräder belasten den Wald weniger als dass sie zu seinem Schutz beitragen

Dennoch machen sich viele Menschen Sorgen, wenn Windräder im Wald errichtet werden. Sie befürchten, dass der Bau der Anlagen Teile des Waldes zerstört und das ohnehin beanspruchte Ökosystem ’Wald‘ zusätzlich belastet.

Wie jeder menschliche Eingriff hat auch der Bau von Windenergieanlagen Auswirkungen auf die Natur. Zahlreiche Regelungen und Vorschriften stellen jedoch sicher, dass diese so geringfügig wie möglich ausfallen. Richtig geplant und umgesetzt, kann der Bau einer Windenergieanlage sogar gleich doppelt helfen, unsere Wälder zu schützen: Zum einen tragen begleitende Maßnahmen zum nachhaltigen Umbau des Waldes bei. Zum anderen dämmen Windenergieanlagen den Klimawandel ein und leisten so einen Beitrag zum Fortbestand heimischer Wälder.

So stellen wir sicher, dass der Bau und Betrieb unserer Anlagen keine Schäden verursacht, sondern den Zustand des natürlichen Systems ‚Wald‘ insgesamt verbessert.

  • Auswahl der Standorte: Wald ist nicht gleich Wald. Ökologisch hochwertige, natürliche alte Wälder dürfen nicht für den Bau von Windenergieanlagen genutzt werden. Auch Laub- und Mischwälder, geschützte Gebiete oder Wälder, die für die Erholung oder den Schutz der biologischen Vielfalt besonders wichtig sind, scheiden als Standorte aus. Mögliche Standorte sind daher vor allem Waldgebiete, die bereits intensiv genutzt werden, etwa Forst-Monokulturen mit Fichten und Kiefern, und die daher einen geringeren ökologischen Wert und eine geringere Artenvielfalt aufweisen. Außerdem kommen so genannte Kalamitätsflächen in Frage, also Waldgebiete, die durch Stürme oder Schädlingsbefall (Borkenkäfer) bereits zerstört sind. In intensiv genutzten Forsten gibt es häufig bereits ein gut ausgebautes Wegenetz, sodass für die Zuwegung keine zusätzlichen Bäume gerodet werden müssen.

  • Auswirkungen prüfen: Bevor eine Anlage gebaut werden kann, wird ausführlich untersucht und bewertet, welche Auswirkungen das Projekt auf die Umwelt, das Ökosystem, auf Tiere und Pflanzen hat. Hierzu erstellen unabhängige Institute zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene Gutachten. Ohne diese Gutachten wird kein Projekt genehmigt.

  • Schutz von Tieren während der Bauphase: Ausgehend von den Ergebnissen der Gutachten ergreifen wir während der Bauarbeiten Maßnahmen, um die Tiere in der Umgebung einer neuen Anlage zu schützen. Leben zum Beispiel Zauneidechsen im Gebiet, errichten wir Schutzzäune, um die Tiere von der Baustelle fernzuhalten. Außerdem legen wir Steinwälle an, in denen sich die Echsen verstecken, Plätze für die Überwinterung finden und ihre Eier ablegen können. Ebenso achten wir darauf, bei den Arbeiten die Lebensräume von Fledermäusen oder heimischen Vögeln nicht zu beeinträchtigen.

  • Aufforstungen: Für jeden Baum, der entlang nötiger Zuwegungen oder für den Bau einer Windenergieanlage gerodet wird, pflanzen wir mindestens einen neuen. Oft sogar deutlich mehr. Da, wo meist Kiefern- oder Fichten-Monokulturen standen, schaffen wir so über Aufforstung ökologisch wertvolle Mischwälder, die vielfältiger und vor allem widerstandsfähiger sind als die ursprünglichen Forste. Transport-, Lager- und Baustellenflächen werden nach der Bauzeit ebenfalls mit Mischwald wiederaufgeforstet.

  • Zahlungen für Naturschutzprojekte: Als Ausgleich für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes leisten wir laut Bundesnaturschutzgesetz Zahlungen. Form und Höhe von Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in das Landschaftsbild können in den einzelnen Bundesländern variieren. Die Gelder fließen jedoch oft in regionale Naturschutzprojekte.

  • Schutz vor Bränden: Moderne Windenergieanlagen sind mit mehrfachen Sicherungssystemen ausgestattet. Bei Rauch- oder Wärmeentwicklung schalten sie sich von allein ab. Zudem müssen wir beim Bau neuer Anlagen Löschwasserzisternen und Zufahrtswege für die Feuerwehr anlegen. Diese können dann auch bei der Bekämpfung von Waldbränden genutzt werden, die nichts mit den Anlagen zu tun haben.

  • Rückbau: Schon vor dem Bau einer Anlage müssen wir eine Bürgschaft hinterlegen. Wenn die Anlage nach Ablauf ihrer durchschnittlichen Lebensdauer von 20-25 Jahren nicht mehr genutzt wird, finanziert dieses Geld ihren Rückbau. Im selben Zuge werden auch eventuell verdichtete Böden wieder aufgelockert. Zurück bleiben neu aufgeforstete, ökologisch wertvolle, klimawandelresiliente Mischwälder.

Quellen und weitere Informationen:

(1) Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Windenergie und Naturschutz. Gesetzliche Grundlagen und Hilfen. Stuttgart, 2023.

(2) Bundesamt für Naturschutz: Windenergie im Wald, Berlin, 2024. https://www.bfn.de/windenergie-im-wald

(3) Bundesverband Windenergie (BWE): Windenergie im Forst. Wie Windenergie einen Beitrag zum Waldschutz leistet, Berlin, 2021.

(4) Umweltbundesamt: Windenergie im Wald. Themenpapier. Dessau-Roßlau, 2021.

(5) Fachagentur Windenergie an Land: Entwicklung der Windenergie im Wald. Analyse. Berlin, 2024.

(6) Fachagentur Windenergie an Land: Kompaktwissen Windenergie im Wald. Berlin, 2023.

(7) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Ergebnisse der Waldzustandserhebung 2023, Bonn, 2024.

(8) Bundesamt für Naturschutz: Windenergie über Wald. Positionspapier des Bundesamtes für Naturschutz, Bonn, 2001.

 

Ja, auf den ersten Blick erscheint es widersinnig: Bäume, die CO2 speichern, werden gefällt, um Windenergieanlagen Platz zu machen. Auch hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen.

Wer mit offenen Augen durch den Wald läuft, kann leicht erkennen: Unserem Wald geht es nicht gut. Nahezu alle Baumarten zeigen Schadsymptome wie lichte Kronen. Die jüngste Erhebung zum Zustand des Waldes 2023 bestätigt das: Vier von fünf Bäumen sind krank. Am stärksten von den Folgen des Klimawandels betroffen sind Fichten auf Böden, die schlecht mit Wasser versorgt sind. Aber auch widerstandsfähigere Laubbäume wie Buchen und Eichen leiden unter Trockenheit und unter Schädlingen wie dem Borkenkäfer, der sich aufgrund bereits geschwächter Baumbestände stark ausbreitet.

Windparks helfen beim notwendigen Waldumbau
Wenn die Erde sich klimawandelbedingt weiter erwärmt, werden Dürreperioden und Extremwetterereignisse wie schwere Stürme künftig häufiger auftreten. Die Schäden im Wald sind schon heute immens: Fachleute gehen davon aus, dass aktuell 500.000 Hektar Wald in Deutschland wiederaufgeforstet werden müssen - eine Fläche doppelt so groß wie das Saarland. Parallel zur Aufforstung müssen bestehende Wälder umgebaut werden, damit sie widerstandsfähiger gegen Schädlinge werden und mit den veränderten Klimabedingungen klarkommen. Fichten- und Kiefernmonokulturen müssen durch resistentere Mischwälder ersetzt werden.

Aufforstung und Waldumbau sind für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer jedoch eine teure Angelegenheit. Einnahmen aus der Verpachtung von Flächen für Windparks leisten hier wichtige finanzielle Unterstützung. Auch die Ausgleichsmaßnahmen, die beim Bau eines Windparks ergriffen werden, tragen zum Waldumbau bei: Denn als Ersatz für gefällte Bäume und zum Ausgleich für gerodete Flächen werden junge Bäume für künftige, nachhaltige Mischwälder gepflanzt. Dabei wird auch berücksichtigt, dass die gefällten Bäume oft schon älter und größer sind – dafür müssen entsprechend mehr junge Bäume gepflanzt werden.

Windenergieanlagen sparen zusätzlich CO2 ein
Um die Zukunft der Wälder zu sichern, ist es dringend nötig, die globale Erwärmung einzudämmen. Dies ist nur möglich, indem wir Emissionen senken. Und dazu leistet die Windenergie einen wichtigen Beitrag. Ein Blick auf die CO2-Bilanz macht deutlich: Eine Windenergieanlage der heute üblichen Größe vermeidet jedes Jahr gewaltige Mengen an CO2 – ein Vielfaches dessen, was Wald auf derselben Fläche speichern kann.

Wie viel CO2 ein einzelner Baum aufnimmt, ist von vielen Faktoren abhängig und daher schwer zu berechnen. Als Faustformal gilt jedoch: Ein Hektar Wald speichert pro Jahr circa sechs Tonnen CO2. Eine Windkraftanlage mit einer installierten Leistung von 5 Megawatt benötigt weniger als einen Hektar Fläche. Sie erzeugt jährlich ca. 17,1 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom – und  vermeidet damit rund 10.000 Tonnen CO2 pro Jahr, rund 1.600 mal so viel wie die Menge, die Wald auf derselben Fläche speichern könnte.

Windkraft im Wald trägt also doppelt zum Erhalt des Waldes bei: Weil sie den Waldumbau fördert und weil sie hilft, den Klimawandel aufzuhalten – und damit die Zukunft des Waldes sichert.

Mehr Informationen:

(1) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Weiter massive Schäden - Einsatz für Wälder und Waldumbau nötig, Bonn, 2024.

(2) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Ergebnisse der Waldzustandserhebung 2023, Bonn, 2024.

(3) Bundesverband Windenergie (BWE): Windenergie im Forst. Wie Windenergie einen Beitrag zum Waldschutz leistet, Berlin, 2021.

(4) Stiftung Unternehmen Wald: Wie viel Kohlendioxid (CO2) speichert der Baum bzw. der Wald? Hamburg, 2024.

(5) Waldbesitzerverband Niedersachsen: Waldbesitzerverband fordert gerechte Verteilung – Kritik an LROP-Entwurf, Hannover, 2021.

(6) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Waldstrategie 2050, Bonn, 2021.

 

Der Wald ist ein wichtiger Lebensraum für Tiere. Bis zu 14.000 Tierarten sind in den Wäldern in Deutschland zu finden, darunter Hirsche, Rehe und Wildschweine, aber auch scheue und bedrohte Tierarten wie der Luchs. Der Bau von Windenergieanlagen bedeutet einen Eingriff in ihren Lebensraum. Studien zeigen jedoch, dass die Beeinträchtigungen überwiegend vorübergehend sind. Strenge Vorschriften bei Bau und Betrieb sorgen dafür, dass Tiere nicht vertrieben oder gefährdet werden.

Keine Windräder in wertvollen Wäldern
Naturschutzgebiete oder Lebensräume von bedrohten Arten dürfen grundsätzlich nicht für die Windenergie genutzt werden. Windenergieanlagen werden vorrangig in vorgeschädigten Forsten mit Baum-Monokulturen errichtet, die ökologisch keinen hohen Wert haben und meist keine große Artenvielfalt aufweisen.

Bauzeit angepasst an den Jahreszyklus
Um Vögel, die am Boden, in Sträuchern oder auf Bäumen brüten, nicht zu stören, muss der Bau eines Windparks grundsätzlich zwischen dem 1. März und dem 30. September unterbrochen werden. Auch Bäume dürfen in dieser Zeit nicht gefällt werden, da Vögeln auf ihnen brüten und Fledermäuse Baumhöhlen als Sommerquartier nutzen könnten.  Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen und nach eingehender Begutachtung möglich. Insgesamt gelten für die Windenergie sehr viel strengere Regeln als für die Forst- und Landwirtschaft, die den Wald auch während der Brutzeiten bewirtschaftet.

Lärm: ein vorübergehendes Problem
Der Bau von Windenergieanlagen verursacht Lärm. Dieser kann Tiere im Wald aufscheuchen. Dies ist allerdings ein vorübergehender Effekt, wie eine Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover zeigt. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben untersucht, wie sich der Bau von Windkraftanlagen auf Hasen, Füchse, Rebhühner und Rabenkrähen auswirkt. Das Ergebnis: Nachdem diese Tierarten das Gebiet um die Windenergieanlagen während der Bauzeit meiden, gewöhnen sie sich nach Abschluss der Bauarbeiten alle an das Vorhandensein und den Betrieb der Anlagen und nutzen die Flächen rund herum genau wie andere Flächen. Auch eine Studie aus der Schweiz kam zu dem Schluss: „Nach einer vorübergehenden Meidung des Gebiets während der Bauphase werden die Lebensräume wieder genutzt. Negative Konsequenzen auf Populationsebene konnten bisher kaum beobachtet werden.“

Fledermäuse gehen vor
Der Wald ist nicht nur Lebensraum für Tiere am Boden, sondern auch in der Luft – unter anderem leben und jagen hier zahlreiche Fledermausarten. Vor der Errichtung von Windenergieanlagen müssen daher umfangreiche Gutachten erstellt werden: Welche Arten kommen im betreffenden Gebiet vor, wie sind ihre Flug- und Brutgewohnheiten? Wenn eine Anlage gefährdete Arten zusätzlich beeinträchtigen könnte, darf sie an dem diesem Standort nicht gebaut werden. Und Anlagen in Betrieb müssen Rücksicht auf die Fluggewohnheiten der Fledermäuse nehmen: Fledermäuse fliegen in der Dämmerung und nur in windstillen, warmen Nächten. In diesen Zeiten werden Windräder rigoros abgeschaltet.

Sichere Flugkorridore für Vögel
Auf die in Wäldern lebenden Vögel nehmen wir ebenfalls nicht nur während der Bauzeit, sondern auch im Betrieb Rücksicht. So schalten wir einzelne Anlagen oder ganze Windparks während der Brutzeit bestimmter Arten oder bei bestimmten Witterungsbedingungen vorübergehend ab. In Zukunft wird das noch gezielter passieren: Derzeit befinden sich verschiedene technische Überwachungs- und Abschaltsysteme in der Entwicklung. Sie werden zusätzlich dabei helfen, Kollisionen mit Vögeln zu vermeiden: Per Kamera oder Radar erkennen sie die Art des anfliegenden Vogels und schalten bei Gefahr die Windenergieanlage ab.

Weitere Informationen:

(1) Bayerische Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft: Biodiversität und Naturschutz. Freising, 2024.  

(2) Tierärztliche Hochschule Hannover: Raumnutzung ausgewählter heimischer Niederwildarten im Bereich von Windkraftanlagen, Hannover, 2024.  

(3) FaunAlpin: Windenergieanlagen und Landsäugetiere. Literaturübersicht und Situation in der Schweiz. Bern, 2013.

(4) Bundesamt für Naturschutz: Mehr Schutz für Fledermäuse im Wald beim Bau von Windrädern, Bonn, 2017. 

(5) KNE Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende: 10 Fragen – 10 Antworten zu Detektionssystemen, Berlin, 2020.  

 

Wieviel Strom eine Windenergieanlage erzeugt, hängt vor allem von zwei Faktoren ab: ihrer Leistung und ihrem Standort.

Dabei gilt: Je höher die Nennleistung einer Windenergieanlage und je stärker und gleichmäßiger der Wind an ihrem Standort, desto mehr Strom kann die Anlage produzieren.

Nennleistung bezeichnet die maximale Leistung, die die Anlage im Dauerbetrieb erbringen kann, ohne dass ihre Lebensdauer oder Sicherheit davon beeinträchtigt wird. Durch technische Innovationen ist die Leistung von Windenergieanlagen – also ihre Stromproduktion – über die letzten 20 Jahre stark gestiegen. Im Jahr 2000 lag die durchschnittliche Nennleistung von neu gebauten Anlagen in Deutschland noch bei rund 1,2 Megawatt, im Jahr 2021 waren es bereits fast 4 Megawatt. Dieser Trend setzt sich weiter fort: Die Windenergieanlagen, die in Deutschland im ersten Halbjahr 2024 installiert wurden, haben im Durchschnitt eine Leistung von 5,2 MW – neun Prozent mehr als im Vorjahr.

Moderne Windenergieanlagen für Standorte im Binnenland haben heute meist eine Nennleistung von 6 Megawatt, es gibt aber auch bereits Anlagen mit mehr als 7 Megawatt. Der Hersteller Vestas rechnet, dass seine größte Windenergieanlage fürs Binnenland, die V172 mit 7,2 Megawatt Nennleistung, bei optimalen Windverhältnissen pro Jahr bis zu 36 Gigawattstunden Strom produzieren kann. Das würde reichen, um den jährlichen Strombedarf von mehr als 8.000 Haushalten in Deutschland zu decken.

Der gleichmäßigste und stärkste Wind weht über dem offenen Meer. Hier stehen noch größere Windenergieanlagen, die ‚Offshore-Anlagen‘ genannt werden. Ihre Nennleistung liegt mittlerweile bei 15 Megawatt und mehr. Europäische und chinesische Hersteller wetteifern derzeit darum, immer größere und leistungsfähigere Anlagen zu bauen.

Quellen und weitere Informationen:

(1) Deutsche WindGuard GmbH: Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland. Erstes Halbjahr 2024, Varel, 2024.

(2) Vestas: EnVentusTM Platform, 2024, online: https://www.vestas.de/content/dam/vestas-com/de/anlagentechnologie/EnVentus-Plattform_Q1-2022_VestasBrochure_DE_WEB.pdf.coredownload.inline.pdf

(3) Bundesverband Windenergie: Faktencheck: Wie viele Windenergieanlagen braucht das Land? Berlin, 2022.

 

Der Wald ist ein wichtiger Lebensraum für Tiere. Bis zu 14.000 Tierarten sind dort zu finden. Wird ein Windpark im Wald gebaut, fürchten viele, dass scheue Tiere durch Baulärm vertrieben oder gefährdete Arten durch die Windenergieanlagen noch stärker bedroht werden könnten.

Grundsätzlich ist es so, dass Naturschutzgebiete, alte Baumbestände oder Lebensräume von bedrohten Arten nicht für die Windenergie genutzt werden dürfen. Erste Wahl sind geschädigte Baumbestände oder Forste mit Monokulturen, die weniger wertvoll für den Naturschutz sind.

Doch natürlich leben auch dort Tiere, die möglichst gut geschützt werden müssen.

Bauzeit: angepasst an den Jahreszyklus
Um Boden- und Gehölzbrüter nicht zu stören, wird beim Bau eines Windparks zwischen 1. März und 30. September eine Pause eingelegt. Auch Bäume dürfen dann nicht gefällt werden, denn zwischen den Ästen können Vögel brüten oder Fledermäuse können Baumhöhlen als Sommerquartiere nutzen.

Ausnahmen sind nur möglich, wenn in detaillierten Gutachten nachgewiesen wird, dass durch den Bau keine Vögel oder Fledermäuse gestört oder getötet werden. Bei dieser „alternativen Bauzeitregelung“ sind die Umweltbehörden sehr streng. Damit gelten für die Windkraft strengere Regeln als für die Forst- und Landwirtschaft, die den Wald auch während der Brutzeiten bewirtschaftet.

Lärm: ein vorübergehendes Problem
Der Lärm einer Baustelle kann Tiere im Wald aufscheuchen. Allerdings ist dies ein vorübergehender Effekt, wie eine Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover zeigt. Die Wissenschaftler untersuchten die Population von Hase, Fuchs, Rebhuhn und Rabenkrähe in Gebieten mit und ohne Windenergieanlagen. Dabei stellten sie fest:

  • Alle Wildarten nutzen die Flächen in der Nähe von Windenergieanlagen genauso wie andere Flächen.

  • Eine Ausnahme bildete die Zeit des Aufbaus.

  • Grundsätzlich scheint sich das Wild an das Vorhandensein und den Betrieb der Windenergieanlagen gewöhnen zu können, da sie eine in Raum und Zeit kalkulierbare Störquelle darstellen.

Fledermäuse: Abschalten im Flugverkehr
Auch andere Tiere geraten in den Fokus, wenn es um Windenergieanlagen im Wald geht. Zahlreiche Fledermausarten sind beispielsweise auf den Wald als Lebensraum oder Jagdgebiet angewiesen.

Um sie zu schützen sind bereits vor der Errichtung umfangreiche Untersuchungen der Population nötig. Die Projektentwickler müssen Gutachten über die unterschiedlichen Arten der vorkommenden Fledermäuse und deren Flug- und Brutgewohnheiten vorlegen. So können Standorte ausgeschlossen werden, an denen bedrohte Arten weiter gefährdet wären.

Außerdem werden die Betriebszeiten der Anlagen an die Fluggewohnheiten angepasst. Fledermäuse sind in der Dämmerung und nur bei bestimmten Wetterbedingungen aktiv. Bei diesen Wetterlagen werden die Windenergieanlagen abgeschaltet.

Sichere Flugkorridore für Vögel
Neben den Fledermäusen kreist die Sorge von Kritikern der Windenergie im Wald meist um Vögel, die in die Rotoren der Anlagen geraten könnten. Doch auch hier lassen sich mit Hilfe der naturschutzrechtlichen Prüfungen in den Genehmigungsverfahren Flächen für die Windenergienutzung finden, die eine Gefährdung von bedrohten Arten ausschließen.

Wie bei Fledermäusen werden auch Vögel schon in der Planung erfasst. Werden dabei sensible Arten entdeckt, kommt es zu einer intensiveren Untersuchung, um Lebensräume und Flugrouten zu erkennen.

Weitere Schutzmaßnahmen für Vögel während des Betriebes ist das zeitlich begrenzte Abschalten einzelner Anlagen oder ganzer Windparks, insbesondere in der Brutzeit oder zu bestimmten Tageszeiten und Witterungsbedingungen.

In Zukunft könnten technische Überwachungs- und Abschaltsysteme Kollisionen mit Vögeln verhindern. Mehrere Systeme sind in der Entwicklung. Sie erkennen entweder per Kamera oder mit Radar die Art des anfliegenden Vogels und schalten bei Gefahr die Windenergieanlage ab.

Quellen:

(1) Bayerische Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft: Biodiversität, Naturschutz, Jagt (https://www.lwf.bayern.de/biodiversitaet/index.php)

(2) Bundesverband WindEnergie: Windenergie im Forst (https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/01-mensch-und-umwelt/03-naturschutz/20210831_BWE-Broschuere_Wind_im_Forst.pdf)

(3) Tierärztliche Hochschule Hannover: Raumnutzung ausgewählter heimischer Niederwildarten im Bereich von Windkraftanlagen (https://www.tiho-hannover.de/itaw/forschung/projekte-terrestrisch/abgeschlossene-projekte/vor-2015-abgeschlossene-projekte-terrestrisch/windkraftanlagen)

(4) Bundesamt für Naturschutz: Mehr Schutz für Fledermäuse im Wald beim Bau von Windrädern (https://www.natur-und-erneuerbare.de/aktuelles/details/mehr-schutz-fuer-fledermaeuse-im-wald-beim-bau-von-windraedern/

(5) KNE Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende: 10 Fragen – 10 Antworten zu Detektionssystemen (https://www.naturschutz-energiewende.de/wp-content/uploads/KNE_10-Fragen-10-Antworten-zu-Detektionssystemen_2020.pdf)

 

Im Verhältnis zur Zahl von Windrädern in Deutschland – Stand Mitte 2024 sind es rund 30.000 –, bricht nur sehr selten in einer Anlage Feuer aus. Fünf bis zehn Brände gäbe es etwa jährlich, schätzt Wolfram Axthelm vom Bundesverband Windenergie.

Die Technik der Anlagen und deren Sicherheitsstandards haben sich in den vergangenen Jahren immer weiter verbessert. Brände kommen daher wenn, dann vor allem bei älteren Anlagen vor, die durch Repowering-Maßnahmen jedoch sukzessive ersetzt werden.

Die Ursache eines Brandes an einer Windenergieanlage ist meist ein technischer Fehler, seltener auch ein Blitzeinschlag. Häufig ist beide aber kein großes Problem: Moderne Windenergieanlagen sind mit wirksamen und geprüften Brandschutzmechanismen ausgestattet und verfügen über effektive  Blitzschutzsysteme. Schon beim Bau wird durch die Auswahl entsprechender Materialien darauf geachtet, dass die Turbine kein Feuer fangen und ein Brand sich nicht im Maschinenhaus ausbreiten kann.  Zusätzlich verfügt jede Anlage über ein automatisches und doppelt gesichertes Feuerwarn- und Löschsystem. Melden die Sensoren Rauch, schaltet die Anlage automatisch ab und hört auf, sich zu drehen, um die Umgebung nicht durch herabfallende Teile zu gefährden.

Automatische Löschsysteme und Gesundheitsgefahren
Betreiber von Windanlagen können inzwischen auch fest installierbare Löschsysteme an den sogenannten Gondeln anbringen. Die Technik kann einen Brand erkennen und löscht automatisch selber vor Ort. In manchen Bundesländern ist sie bereits Vorschrift, vor allem bei Anlagen, die im Wald stehen. 
Schadstoffe, die bei einem Brand auftreten, werden vorwiegend als Rauchgase über die Luft ausgetragen. Während und nach einem Brand ist es wichtig, dass niemand Rußpartikel oder Staubpartikel einatmet oder verschluckt. Die Bevölkerung wird also im seltenen Fall eines Brandes über Funk und Fernsehen von uns informiert, Fenster und Türen zu schließen.

Wenn die Rauchgase abkühlen, bilden sich Rußpartikel, die flüssige und gasförmige Stoffe adsorbieren. Durch diese feste Bindung an den Ruß ist dann die Gefahr, dass Schadstoffe auch an Personen übertragen werden, relativ gering. Die Schadstoffe sind hauptsächlich in den Rußablagerungen bzw. in den Brandrückständen vorhanden und nicht mehr in der Luft. Eine kalte Brandstelle an der frischen Luft stellt daher keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung dar.

Auch bei einem Brand ausgetretene Betriebsstoffe sind keine Gefahr:  Bodenuntersuchungen nach Bränden an Windenergieanlangen haben bislang keine Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen geliefert. Auch die Aufnahme von Carbonfasern – die Tragbalken in den Rotorblättern bestehen teilweise aus Carbonfasern, genauer gesagt aus einem mit Glas- und Kohlefasern verstärkten Epoxidharz – über Pflanzenwurzeln ist äußerst unwahrscheinlich, wie Landesumweltämter zu Protokoll geben.

Windräder als Blitzableiter im Wald
Das Umweltbundesamt betont generell, dass es keine unmittelbaren Gefahren für die Bevölkerung durch Brände von Windkraftanlagen sieht. Die Belastung durch solche Unfälle sei nur von kurzer Dauer und finde in einem geringen Umfang statt.

Windkraftanlagen sind aufgrund ihrer Höhe und Struktur schwer zugänglich für herkömmliche Feuerwehrfahrzeuge. In einem Brandfall sperrt die Feuerwehr eine Anlage daher im Radius von 500 Metern ab, bei starkem Wind auch deutlich weiträumiger.   Danach lässt sie die Anlage kontrolliert abbrennen.

Oft sind die Sorgen wegen möglicher Brandgefahren besonders groß, wenn ein Windpark im Wald entsteht. Auch diese Sorgen sind mehrheitlich unbegründet. Windräder leiten beispielsweise viele Blitze ab, die sonst in die Bäume einschlagen und Waldbrände auslösen würden. Die Feuerwehren berichten außerdem, dass die Schneisen, die durch die Zufahrtswege zu den Anlagen entstehen, ihnen die Arbeit erleichtern und die Waldbrandgefahr eher minimieren, da potenzielle Brandherde in Wäldern leichter zu erreichen sind.

Im Zuge eines Genehmigungsverfahren für einen Windpark im Wald wird des Weiteren oft vorgeschrieben, eine zusätzliche Löschwasserversorgung in der Nähe der Anlagen einzurichten. Solche neuen Zisternen oder Löschwasserbrunnen helfen der Feuerwehr dann auch, wenn im Sommer ein Spaziergänger achtlos eine Zigarette wegwirft.

Quellen und weitere Informationen:

(1) Deutscher Feuerwehrverband: Einsatzstrategien an Windenergieanlagen, Fachempfehlung Nr. 1. Berlin, 2012.

(2) Märkische Allgemeine, „Brand entfacht Debatte über Windräder im Wald“, 20.6.2018

(3) MDR, Redaktion Wirtschaft und Ratgeber, „Brände an Windrädern löschen: Wo die Drehleiter nicht mehr hinkommt“, 20.4.2024

 

Strom aus Windenergie sei zu teuer, argumentieren Kritikerinnen und Kritiker immer mal wieder. Es gab eine Zeit, da hatten sie recht: Anfang der 2000er Jahre, als die moderne Windenergie noch in den Kinderschuhen steckte, erhielten die Betreiber von Windkraftanlagen noch höhere Vergütungen, um rentabel wirtschaften zu können. Doch seit damals hat sich viel verändert. Der Ausbau und die technische Weiterentwicklung von Windenergieanlagen haben dazu geführt, dass diese immer effizienter und damit rentabler wurden. Heute ist Windenergie eine der günstigsten Arten, Strom zu erzeugen.

Kosten der Stromerzeugung – Wind und Sonne liegen vorn
2021 ermittelte das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) die unterschiedlichen Stromgestehungskosten für neu erbaute Kraftwerke. Dieser Fachbegriff bezeichnet die Kosten, die insgesamt anfallen, um eine Kilowattstunde Strom zu erzeugen. Dazu gehören die Kosten für Bau und Finanzierung der Anlage ebenso wie die Kosten für Brennstoffe und Betrieb. Die Ergebnisse zeigen:

  • Braunkohlekraftwerke können Strom für 10,38 bis 15,34 Cent pro Kilowattstunde erzeugen.
  • Große Steinkohlekraftwerke liegen zwischen 11,03 und 20,04 Cent pro Kilowattstunde.
  • Bei Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerken kostet die Kilowattstunde zwischen 7,79 und 13,06 Cent.
  • Hochflexible Gaskraftwerke haben mit 11,46 bis 28,96 Cent pro Kilowattstunde die höchsten Stromgestehungskosten.

Die Stromerzeugung mit Windparks an Land hingegen ist um ein Vielfaches günstiger: Windenergieanlagen können laut der Fraunhofer-Studie je nach Standort Strom für 3,94 bis 8,29 Cent pro Kilowattstunde erzeugen.

In Zukunft werden sich diese Unterschiede noch deutlich stärker ausprägen: Denn durch die rasche Weiterentwicklung der Technologien wird die Erzeugung von Wind- und Solarstrom ständig günstiger. Gleichzeitig steigen die CO2-Preise in Europa, was den Betrieb von Kohle- und Gaskraftwerken, die hohe CO2-Emissionen verursachen, weiter verteuert.

Kaum Umweltkosten
Noch größer sind die Unterschiede, wenn man die sogenannten externen Kosten miteinrechnet – etwa die Umweltschäden, die die Stromerzeugung verursacht, die Kosten für die Entsorgung und Lagerung von Verbrennungsmüll oder die Gesundheitsschäden durch Luftverschmutzung.

Braunkohle, so rechnet das Umweltbundesamt, verursacht pro Kilowattstunde erzeugtem Strom 29,03 Cent an Umweltkosten, Steinkohle 26,24 Cent. Auch Gas liegt noch bei 12 Cent – weit über der Windenergie, die mit 0,33 Cent kaum Umweltkosten verursacht. Das Umweltbundesamt legt seiner Berechnung allerdings einen CO2-Preis von 250 Euro pro Tonne zugrunde – ein Preis, der derzeit noch nicht bezahlt werden muss, den das Umweltbundesamt angesichts der verursachten Klimaschäden aber für gerechtfertigt hält.

Quellen und weitere Informationen

(1) Internationales Wirtschaftsforum Erneuerbare Energien: EEG-Vergütungssätze (2000 - 2004). Online: http://www.iwr.de/re/wf/e_preis.html.

(2) Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE): Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien, Freiburg, 2021.

(3) Umweltbundesamt: Gesellschaftliche Kosten von Umweltbelastungen, Dessau-Roßlau, 2024.